Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Thomas Liller, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
  2. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der strategischen Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen strategische Analyse und Planung, und der (Online-)Marketingberatung. Weiter bietet der Auftragnehmer Führungskräftecoaching, Gruppencoaching bzw. die Moderation von kollegialem Coaching und (Kommunikations-)Trainings an.
  3. Die Angebote von Thomas Liller richten sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher. Der Unternehmer kann eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ganz im Sinne des § 14 BGB.1
  4. Bei den Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungsverträge, deren Gegenstand sich aus den öffentlich zugänglichen Angeboten ergibt.
1 Weitere Klärung unter: https://www.it-recht-kanzlei.de/verbraucher-unternehmer.html

Leistungsumfang und Berichtspflicht

  1. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot, dies wird auf der Homepage (www.thomasliller.de) oder anderen Webseiten bzw. Unterlagen beschrieben wie z.B. in Präsentationen.
  2. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erbracht, wenn die im Angebot beschriebenen Leistungen erfüllt wurden. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber umgesetzt werden.
  3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
  4. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen.
  5. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

Mitarbeiter und Unterauftragnehmer

  1. Der Auftragnehmer kann für die Erbringung bestimmter Leistungen Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer einsetzen.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, vertraulich zu behandeln.
  3. Berichte und Empfehlungen, die sich auf den Auftrag und den Auftraggeber beziehen, darf der Auftragnehmer nur mit Einwilligung des Auftraggebers Dritten aushändigen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers.

Änderungen des Auftrags

  1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
  2. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 5.5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

Vergütung

  1. Es gilt die im Angebot festgehaltene Vergütung.
  2. Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug per Vorauskasse fällig.
  3. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
  4. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
  5. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, außer der Auftragnehmer ist vom Ausweisen der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG).
  6. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Auftragnehmer gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrages nach Kräften zu unterstützen, ihn insbesondere auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages benötigten Unterlagen rechtzeitig zu überlassen sowie alle relevanten Informationen über Vorgänge und Umstände zu teilen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, alle Angaben wahrheitsgemäss zu machen.
  3. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
  4. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer einbeziehen oder beauftragen.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder Honorarkräfte bzw. ehemalige Mitarbeiter oder Honorarkräfte des Auftragnehmers vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen ohne die schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers.

Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze und allgemein anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze durch. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; Gewährleistung für die Inhalt solcher Empfehlungen und Prognosen übernimmt der Auftragnehmer nicht.
  2. Soweit die Leistung des Auftragnehmers mit Mängeln behaftet ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Beseitigung. Er kann zunächst Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Leistung anfallen, ist für beide Seiten ausgeschlossen. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 8.
  3. Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc. können von dem Auftraggeber jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlicher Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden.
  4. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Daraus resultierende Ansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

Haftung des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
  3. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
  2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Auftragnehmer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

Schutz des geistigen Eigentums

  1. Die vom Auftragnehmer angefertigten Designs, Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers bzw. die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
  2. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
  3. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein unwiderrufliches, uneingeschränktes, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
  4. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 9.1 bis 9.3 steht dem Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

Vertragsdauer und Kündigungsfristen

  1. Die Vertragsdauer umfasst den Zeitraum bis zur vollständigen Erbringung der im Angebot beschriebenen Leistungen.
  2. Eine Kündigungsfrist besteht ausschließlich vor Erbringung der Dienstleistung und in schwerwiegenden Fällen während der Erbringung (siehe BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung).
  3. Der Auftraggeber kann bis vierzehn (14) Tage vor Erbringung der Dienstleistung den Auftrag kostenfrei stornieren. Danach wird eine Stornierungsgebühr von fünf (5) Prozent vom Auftragswert einbehalten.
  4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Begründung ist bei Anwendung von § 626 oder 627 BGB anzuführen.

Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

  1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von dem Auftragnehmer angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung durch den Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
  2. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf Ersatz, der ihm durch den Verzug entstandenen Mehraufwendungen sowie des entstandenen Schadens. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch m

Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
  2. Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
  3. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung. Bei den nach Ziffer 13.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Verschwiegenheit

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Ende des Dienstleistungs- oder Beratungsvertrages hinaus, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, egal ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen zurück zu geben.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer zu absolutem Stillschweigen über Vorgehensweise, Möglichkeiten und Service gegenüber Dritten, außer bei der Weiterempfehlung der Leistungen des Auftragnehmers.

Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.
  2. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen.
  3. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.

Schlussbestimmungen

  1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Folgendem Verhaltenskodex folgt der Auftragnehmer unverbindlich: ICF Ethikcode. Der Verhaltenskodex kann unter folgender URL elektronisch abgerufen werden: www.coachfederation.de
  6. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
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